© Roderick Aichinger
Wie eine Superheldin steht Kiva Schrager, 31, über den Dächern von New York. Schrager hat lange in einer der sogenannten Death Penalty Clinics gearbeitet, in denen versucht wird, Todeskandidaten zu helfen. Jetzt ist sie Anwältin.
Wie ein Schloss thront San Quentin über der Bucht von San Francisco. An schönen Tagen gleiten Windsurfer und Segelboote übers Wasser. Gleichzeitig beherbergt das 160 Jahre alte Gefängnis den größten Todestrakt der Vereinigten Staaten. Mehr als 700 Gefangene warten hier auf ihre Hinrichtung. Im vergangenen Winter trifft Kiva Schrager einen von ihnen.
Die Jura-Studentin hat seit Monaten an seinem Berufungsverfahren mitgearbeitet. Sie ist „nervös, ängstlich und aufgeregt“, erzählt sie, als sie den Mann in Jeans-Uniform in einer Besucherzelle aus Plexiglas trifft. Seinen Namen und Einzelheiten seines Falles darf sie nicht verraten, ihre Professorin will das so. Höchstwahrscheinlich ist der Mann wegen Mordes verurteilt, wie fast alle der Todeskandidaten in amerikanischen Gefängnissen. Auch über den Inhalt des Gespräches darf Kiva Schrager nicht reden; umso offener spricht sie über den Sturm der Gefühle, den die Begegnung mit ihrem Mandanten in ihr auslöst. Als sie später zu Hause ankommt, weint sie stundenlang. „Mir war bewusst geworden, was für eine ungeheure Verantwortung ich da trage“, sagt die 31-jährige Amerikanerin.
Kiva Schrager hat sich in der Death Penalty Clinic eingeschrieben. Der Kurs wird an der University of California in Berkeley angeboten. Etwa zehn Studierende können hier an Berufungsverfahren für Todeskandidaten mitarbeiten. Sie recherchieren die Fälle, decken Widersprüche in den Ermittlungen auf oder versuchen zu beweisen, dass ihr Mandant kein faires Verfahren erhalten hat. Im Grunde handelt es sich um ein unbezahltes Praktikum, nur dass die Kanzlei zur Universität gehört und der Anwalt als Professor angestellt ist.
Schrager hat sich für den Kurs entschieden, weil sie „den staatlich sanktionierten Mord“ ablehnt. „Der Kurs ist eine Gelegenheit, mich mit einem Thema zu beschäftigen, das mich stark berührt“, sagt die Frau mit dem blonden Pagenkopf. Schrager interessiert sich schon lange für Menschenrechtsthemen. Vor einigen Jahren hat sie ein Praktikum bei einer Organisation absolviert, die die Haftbedingungen weiblicher Gefangener verbessern will. Vor zwei Jahren hat sie in den Semesterferien in einer New Yorker Kanzlei mitgearbeitet, die mittellose Gefangene bei Berufungsverfahren unterstützt. Ein wenig kann man die Anwältin bereits heraushören, wenn sie über ihre Erfahrungen im Todesstrafe-Kurs redet: „Ich kann hier möglicherweise Individuen helfen, deren Leben vom System bedroht sind.“
Rund ein Dutzend amerikanische Universitäten bieten derzeit Praxiskurse an, in denen Studierende Todeskandidaten rechtlich unterstützen. Solche „Law Clinics“ gibt es nicht nur zur Todesstrafe, sondern zu allen möglichen Gebieten: Insolvenzrecht, Familienrecht, Einwanderungsrecht. Während amerikanische Hochschulen 2010/11 mehr als 1.100 „Clinics“ im Programm hatten, ist diese Form der Lehre in Deutschland noch vergleichsweise selten. Derzeit veranstaltet zum Beispiel die Humboldt-Universität in Berlin eine „Law Clinic“ zu Grund- und Menschenrechten.
Die Jura-Studierenden reisen in die Heimat der Angeklagten, suchen nach Beweisen, sammeln Aussagen, die entlasten können. Und sind dabei häufig geschickter als die oft steifen und formellen Anwälte.
Eigentlich ist das Thema Todesstrafe für einen Praxiskurs denkbar ungeeignet. Während die Studierenden nur ein oder zwei Semester daran teilnehmen, ziehen sich die Berufungsverfahren bis zur Hinrichtung im Schnitt über zehn Jahre hin. Zudem ist das Rechtsgebiet außerordentlich kompliziert. Jeder der 33 Bundesstaaten, in denen die Todesstrafe angewandt wird, hat eigene Gesetze und Grundsatzurteile. In der Regel spezialisieren sich Anwälte deshalb auf einzelne Schritte der Berufung.
Da die Arbeit außerordentlich aufwendig ist, binden die Professoren ihre Studierenden vom ersten Tag an dankbar ein. Schrager hat zunächst Anträge an Staatsanwälte geschrieben, um Gerichtsakten oder Beweisdokumente zu erhalten. Das ist einfacher gesagt als getan, denn Staatsanwälte können solche Anfragen auch verschleppen oder ablehnen. In diesen Fällen musste Schrager auf einschlägige Grundsatzurteile verweisen, um Einblick in die Unterlagen zu erhalten. Danach bereitete sie mit ihren Professoren zwei Anhörungen vor Gericht vor und wohnte strategischen Diskussionen bei, in denen die Professoren sie um ihre Meinung baten. „Ich war überrascht, dass mich die Professoren so stark eingebunden haben“, sagt sie. Zweimal traf sie ihren Mandanten in San Quentin.
Die juristische Kleinarbeit ist mühselig und frisst Zeit. Würde ein ausgebildeter Anwalt sie erledigen, würden die Kosten explodieren. Die meisten Todeskandidaten können sich das nicht leisten. Schon bei der Hauptverhandlung hat ein Großteil auf schlecht bezahlte und oft auch schlecht ausgebildete und überarbeitete Pflichtverteidiger zurückgegriffen. Die meisten Insassen stammen aus einfachen Verhältnissen.
Eine der ältesten Uni-Praxen ist das „Death Penalty Project“ an der Cornell University, einer renommierten Ivy-League-Hochschule im Bundesstaat New York. Professor John Blume, einer der bekanntesten Anwälte für Todesstrafen-Recht, hat das Projekt 1996 gegründet. Gegenwärtig nehmen seine drei Clinics rund 20 Studierende pro Semester auf. Meistens melden sich die Studierenden für ein Jahr an und arbeiten dann in Teams an laufenden Verfahren.
Die 26-jährige Sarah Breslow ist Anfang des Jahres dazugestoßen. Zuerst arbeitete sie sich in den Fall von Marcel Williams ein, den ein Gericht in Arkansas 1997 wegen Vergewaltigung und Mordes an einer Frau verurteilte. Nach einer Woche wurde sie abgezogen und einem neuen Mandanten zugeordnet, bei dem eine Anhörung anstand: Bobby Wayne Stone, der 1996 einen Hilfssheriff in South Carolina ermordet haben soll. Im Gegensatz zu Schrager darf Breslow die Namen ihrer Mandanten preisgeben. Sie stehen sogar auf der Website der Universität.
Wie Schrager lehnt auch Breslow die Todesstrafe ab. „Ich halte eine Hinrichtung nicht für die richtige Strafe, lebenslänglich reicht völlig aus“, sagt die New Yorkerin mit den kastanienbraunen Haaren und melancholischen Augen. Bevor sie sich an der Cornell University einschrieb, hat Breslow zwei Jahre lang einem New Yorker Staatsanwalt zugearbeitet. „Aber ich hätte mich unwohl gefühlt, wenn hier die Todesstrafe erlaubt gewesen wäre.“
Die Arbeit, die Breslow im Praxiskurs erledigt, gleicht der von Schrager. Wie sie schrieb Breslow Anträge, um Beweise und Dokumente zu beschaffen, und half, eine Anhörung vorzubereiten. Dann fuhr sie mit einer anderen Studentin in Bobby Wayne Stones Heimat, um seinen Fall und mögliche mildernde Umstände vor Ort zu recherchieren. Sie traf sich mit Juroren, die für seine Verurteilung gestimmt hatten. Sie befragte alte Lehrer und Arbeitgeber. Stone hatte früher unter anderem in einer Videothek, einem Restaurant und einem Sportladen gearbeitet. Er verrichtete nur einfache Arbeiten, weil sein Intelligenzquotient lediglich bei 70 liegt, also weit unter dem Bevölkerungsdurchschnitt. Aber seine Chefs hatten ihn als freundlichen, fleißigen Mitarbeiter in Erinnerung. „Es war schön, zu sehen, dass es auch diese glückliche Seite in seinem Leben gegeben hat“, sagt Breslow.
Blume, Breslows Professor, hat beobachtet, dass sich seine Studierenden gerade bei Vor-Ort-Recherchen geschickt anstellen. „Sie sind nicht so steif und formell wie ausgebildete Anwälte und finden schneller Zugang zu den Leuten“, sagt der grauhaarige Mann, der gern bunte Fliegen trägt, in breitgekautem Südstaaten-Englisch. Man muss nicht gegen die Todesstrafe eingestellt sein, um bei ihm mitzuarbeiten. „Ich hatte auch schon Studierende, die für die Todesstrafe waren und trotzdem gute Arbeit geleistet haben“, sagt er. Schließlich gehe es in seinen Clinics nicht darum, die Todesstrafe abzuschaffen, sondern im Rahmen der gegebenen Gesetze alle Berufungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Blume vertritt auch Mandanten, die eindeutig schuldig sind, aber kein faires Verfahren erhalten haben. Jamie Wilson zum Beispiel hat bei einem Amoklauf in einer Schule zwei Schülerinnen ermordet, hätte aber aufgrund seiner Schizophrenie dafür nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Würde es Blume gelingen, sein Todesurteil in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe abzumildern, wäre das schon ein großer Erfolg. Denn sobald ein Todesurteil einmal gefällt ist, ist es außerordentlich schwer, es anzufechten. Die Beweislast kehrt sich um, weil das Berufungsgericht davon ausgeht, dass der Verurteilte ein rechtmäßiges Verfahren erhalten hat. Es liegt an der Verteidigung, das Gegenteil zu beweisen. Deswegen ist es auch selten, dass ein Verurteilter der Todesstrafe entkommt. Zwischen 1976 und 2011 wurden nur 133 Todeskandidaten freigesprochen, im gleichen Zeitraum aber 7.810 zum Tod verurteilt und 1.277 hingerichtet.
Ein Todeskandidat, den das Death Penalty Project schon seit seiner Gründung betreut, ist Edward Lee Elmore, ein schwarzer Gelegenheitsarbeiter aus South Carolina. 1982 wurde er verurteilt, weil er eine Witwe, bei der er zuweilen als Fensterputzer arbeitete, geschlagen, sexuell genötigt und erstochen haben soll. Sein Verfahren dauerte nur acht Tage. Dann verschwand der damals 23-Jährige im Todestrakt.
Blume schaltete sich 1987 ins Berufungsverfahren ein. Gemeinsam mit anderen Anwälten ging er Widersprüchen in den Ermittlungsakten nach. Schon bald wurde deutlich, dass die Polizei schlampig gearbeitet hatte. Unter anderem hatte sie auf der Leiche ein Haar gefunden, von dem der Staatsanwalt behauptete, dass es einem Schwarzen gehöre. Nach den Verhandlungen aber verschwand das Beweisstück. Als es 16 Jahre nach der Verhandlung wieder auftauchte, stellte sich heraus, dass das Haar nicht von einem Schwarzen stammte und somit auch nicht von Elmore. Obwohl eines der wichtigsten Beweisstücke damit wertlos geworden war, lehnte der zuständige Richter den Berufungsantrag ab.
Schließlich gelang es Blume und anderen 2010, ein Gericht davon zu überzeugen, dass Elmore geistig zurückgeblieben ist. Mit zwölf war Elmores IQ auf 58 und 72 getestet worden, weit unter Durchschnitt. Geistig Behinderte oder Minderbemittelte darf der Staat aber nicht hinrichten. Elmores Strafe wurde auf lebenslänglich herabgesetzt.
Den nächsten Erfolg brachte das Jahr 2011. Ein Gericht entschied, dass Elmore ein neues Verfahren erhalten sollte. Doch weil es wahrscheinlich mehrere Jahre gedauert hätte, seine Unschuld vor Gericht zu beweisen, ließ er sich auf einen Kuhhandel ein. Er blieb dabei, seine Unschuld zu beteuern, akzeptierte aber seine bisherige Gefängnisstrafe und verzichtete damit auch auf eine Entschädigung. Dafür ließ man ihn im März frei. Er hatte 29 Jahre lang im Todestrakt gesessen, länger als jeder andere lebende Gefangene.
Auf Fotos sieht der 53-Jährige, in dessen Gesicht sich tiefe Falten eingegraben haben, offen und vertrauensvoll in die Kamera. Bis auf Weiteres lebt Elmore bei seiner Schwester. Es fällt ihm schwer, sich in der neuen Freiheit zurechtzufinden. Nicht einmal mit einem Handy kann er umgehen. Aber er erinnert sich gut an die Studierenden, die ihn über die Jahre getroffen und interviewt haben. „Es war ein ganzer Haufen, sie waren immer sehr nett und haben mich über den Fall ausgefragt“, sagt er am Telefon. In freundlichem Tonfall und einfachen Sätzen erzählt er über seine Erfahrung als unschuldig Verurteilter: den Unglauben, als ihn die Polizei festnahm; die Angst, als er zum ersten Mal das Gefängnis betrat; die Trauer um die Mitgefangenen, die er sterben sah.
Nicht allen Todeskandidaten ist so viel Unrecht geschehen. Und doch sind viele Studierende geschockt, wenn sie sich zum ersten Mal in einen Fall einarbeiten. Einige sind darüber empört, wie schlecht ihr Mandant verteidigt worden ist. Andere sind entsetzt, wie unverfroren der Staatsanwalt gegen den Angeklagten polemisierte. Und fast immer lernen sie Menschen kennen, die schon vor der Verurteilung viel gelitten haben. „Die meisten Todeskandidaten haben unglaubliches Leid erfahren“, sagt Elisabeth Semel, Leiterin der Death Penalty Clinic in Berkeley und Kiva Schragers Professorin. „Sie haben in Armut gelebt, waren Opfer körperlicher Gewalt und haben emotionale Traumata durchgemacht.“
Obwohl die Recherchen im Praxiskurs eine gute Vorbereitung für den Anwaltsalltag sind, macht die Teilnahme an einer Death Penalty Clinic die Stellensuche nach dem Studium nicht unbedingt einfacher. „Viele Anwälte halten den Kurs für eine Lobby-Veranstaltung gegen die Todesstrafe; dabei sammeln unsere Studierenden wertvolle praktische Erfahrungen“, sagt Semel. Außerdem kann es Studierenden passieren, dass der Chef der Firma, bei der sie sich bewerben, die Todesstrafe befürwortet und dem Kurs deshalb misstrauisch gegenübersteht. „Wir sind uns bewusst, dass wir an einem politisch aufgeladenen Thema arbeiten“, sagt Semel.
Kiva Schrager hat trotzdem eine gute Stelle gefunden. Seit November arbeitet sie in einer angesehenen Kanzlei in New York. Die Begegnung mit dem Gefangenen aus San Quentin hat sie aber nicht vergessen. „Die Arbeit in der Clinic hat mir viel gegeben“, sagt sie. „Ich hoffe, dass ich mich irgendwann wieder für Todeskandidaten einsetzen kann.“



